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Planungshinweis: JVS Moabit = Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil

„Vorsorglich“ hatte das Bezirksamt Mitte „Konzeptionelle Überlegungen … zur Nachnutzung“ des Geländes der Jugendverkehrsschule Moabit  durch das KoSP-Büro anstellen lassen. Sie lagen im Frühjahr 2014 vor.  Am  1.7.14  wurde dazu vom Bezirksamt beschlossen :  “ …Sie sollen die Grundlage für die weiteren Vergabegespräche/Übertragung an die GEWOBAG als Grundstücksnachbar und erstem Ansprechpartner bilden.“ …
Zum Planungsrecht schreibt das KoSP-Büro auf Seite 3: „Der Block liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Baunutzungsplans, der durch Überleitung als qualifizierter Bebauungsplan festgesetzt ist. Für das Grundstück des Schulverkehrsgartens und die angrenzenden Grundstücke weist der Baunutzungsplan „gemischtes Gebiet“ mit Baustufe V/3 aus.
Damit ist das Grundstück planungsrechtlich als Bauland eingestuft und somit ist eine Bebauung mit bis zu fünf Vollgeschossen mit einer Bebauungstiefe von 20m allgemein zulässig.  …. “
Angefügt wird vom KoSP-Büro sogleich, dass auch Überschreitungen der städtebaulichen Dichte möglich seien, wenn zu rechtfertigen.

Ist damit dem hier, auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule,  geltenden  Planungsrecht genüge getan?   N E I N :

Der zitierte „Baunutzungsplan“ stammt von 1960. Er ist nie an neue Erkenntnisse und Erfordernisse des Planungsrechts angepasst worden (Umweltverträglichkeitsprüfung  und Bürgerbeteiligung beispielsweise).

Neuere Erkenntnisse und Anforderungen des Berliner Planungssystems schlagen sich aber in neueren Plänen nieder. Beispielsweise in der „Bereichsentwicklungsplanung 2004“ von Mitte. Und für Berlin insgesamt im Flächennutzungsplan 2009.

In der Bereichsentwicklungsplanung 2004 von Mitte ist das Gebiet der Jugendverkehrsschule dargestellt als: „Fläche für Gemeinbedarf mit hohen Grünanteil, Zweckbestimmung Schule“. Das ist eine eigene Rubrik in der Legende. BEP 2004 , Ausschnitt BEP 2004 , Ausschnitt

2004, 44 Jahre nach der Verabschiedung des Berliner Baunutzungsplans waren das damalige Bezirksamt Mitte und die BVV der – fortschrittlichen – Meinung, dass das Gebiet der JVS Moabit nicht „Bauland“ sei, sondern soziale Infrastruktur mit hohem Grünanteil.

2009, 49 Jahre nach der Verabschiedung des Baunutzungsplans,  waren Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin wiederum der Ansicht, dass ein schmaler Nord-Süd-Grünzug (zwischen S-Bahn-Gelände und Kleinem Tiergarten) entlang der Bremer Straße als „Infrastrukturpark“  planungsrechtlich zu sichern sei. Das Gebiet der Jugendverkehrsschule Bremer Straße ist Teil dieses „Infrastrukturparks“ mit Grün und Bäumen und Spiel- und Bolzplätzen und eben der Jugendverkehrsschule.

Bereichsentwicklungspläne und Flächennutzungspläne sind behördenverbindlich. Auch Bezirksamt Mitte und Bezirksverordnetenversammlung müssen sie respektieren. Bebauungs-Pläne sind an die vorbereitende behördenverbindliche Planung anzupassen.

Es wird höchste Zeit,  dass der anachronistische Baunutzungsplan 1960, der nur zusammen mit der Baunutzungsverordnung von 1958 und den Fluchtlinienplänen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes von 1875 wirksam wird, durch zeitgemäße B-Pläne ersetzt wird.  Zeitgemäß wären Pläne, die mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet werden. Zeitgemäß wären die Planinhalte, wenn sie den Auswirkungen des Klimawandels entgegenwirken, die grüne soziale Bildungsinfrastruktur sichern und das Ziel der Umweltgerechtigkeit durch kluge Planungsentscheidungen erreichen wollen.

24. Febr. 2015, B. Nake-Mann