In der BVV-Sitzung am 20. Juli 2017 gab es die schriftliche Antwort des Bezirksamtes als „Vorlage zur Kenntnisnahme“ (VzK) auf die Forderung: „Standortgarantie für Erhalt und Betrieb der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße!“ der BVV vom 16. Februar 2017.
Anlass für den BVV-Beschluss im Februar waren die bekannt gewordenen „Bauüberlegungen“ der Gewobag (eine landeseigene Wohnungsgesellschaft). Sie will auf der Grünfläche ihrer Wohnhäuser Wiclefstraße/Bremer Straße, auf ihrem Parkplatz und auf der Zufahrt zur Jugendverkehrsschule Wohnungen bauen. In einem möglichen zweiten Bauabschnitt möchte sie sogar Teile des Geländes der Jugendverkehrsschule bebauen und das Schulhäuschen abreißen.
Den Bestand der JVS zu sichern, ist aber das Ziel des BVV-Beschlusses Drs. 0219/V vom Februar 2017: Das Bezirksamt soll dafür einen Bebauungsplan aufstellen und eine Veränderungssperre erlassen, Bebauungsanfragen (der Gewobag) ablehnen und den Zugang zur JVS durch Wegerecht rechtlich sichern.
In der VzK aber antwortete das Bezirksamt: Für einen Bebauungsplan gibt es kein Erfordernis! Über die Brisanz von Bebauungsanfragen und die Forderung nach „rechtlicher Sicherung des Zugangs“ geht das BA hinweg, als könne es nicht lesen. S. S. 3 der VzK
Glücklicherweise war gesamte BVV mit dieser Antwort des Bezirksamtes nicht einverstanden. Einstimmig wurde der Antrag Drs. 0627/V beschlossen: „BVV-Beschluss 0219/V tatsächlich umsetzen, Jugendverkehrsschule in Moabit langfristig sichern!“. Diesen hatte die FDP-Fraktion als Dinglichkeitsantrag eingebracht; alle Fraktionen stimmten zu. So bleibt das Bezirksamt in der Pflicht:
- die Jugendverkehrsschule Moabit über einen Bebauungsplan zu sichern, langfristig in der jetzigen Größe zu erhalten und bedarfsgerecht zu entwickeln.
- den ungehinderten Zugang bzw. das Wegerecht zu sichern.
- auch eine teilweise Bebauung abzulehnen.
- eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen.
Im übrigen gab es noch drei weitere Beschlüsse der BVV, die das BA ersuchen, die JVS-Standorte in Mitte zu entwicklen, dazu vorgesehene Landesmittel zu nutzen, Haushaltsmittel bereitzustellen, das Bezirkliche Konzept zur Mobilitätserziehung fortzuschreiben und dabei die Betroffenen und Interessierten zu beteiligen. Vgl. Drs. 0624/V, Drs. 0629/V, Drs. 2792/IV.
27. Juli 2017 B. Nake-Mann