Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan VE 1-43 wurde heute, 18.12.2014 vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg „gekippt“: In allen Punkten folgte das Gericht den Einwänden des Klägers und erklärte den Bebauungsplan in vollem Umfang für unwirksam.
Damit sind wohl auch Einwände von BürgerInnen im Beteiligungsverfahren anders gewertet worden, als vom Bezirk Mitte und vom Berliner Senat für Stadtentwicklung. Man erinnere sich: Der B-Plan konnte erst in Kraft treten, nachdem die BVV ein zweites Mal über die Begründung abgestimmt hatte. Denn der Senat von Berlin hatte nach monatelanger Prüfung Änderungen in der Begründung verlangt.
Jetzt sind wir auf die schriftliche Urteilsbegründung des OVG gespannt, da kann man dann nachlesen, welche der faulen Fische dem Gericht ins Netz gegangen sind.
Welche Konsequenzen wohl der Investor Dr. Huth, HGHI – High Gain House Investment – ziehen wird? Die Bürgerinitiative SilberahornPLUS hatte ihm im Januar 2013 vorgeschlagen, an Stelle eines 08/15 -Einkaufzentrums ein Projekt zu verwirklichen, das die Qualitäten des Schultheiss-Grundstücks nicht nur für Shopping nutzt und die wunderbaren Bäume des ehemaligen Biergartens erhält.
18. / 22. Dezember 2014 , B. Nake-Mann