Letzte Chance auch für die Gartendenkmalpflege

Der Kleine Tiergarten steht unter Gartendenkmalschutz  wegen der Planungen durch
Willy Alverdes in den 1950er Jahre. Umgestaltungen brauchen deshalb das Einvernehmen (die Zustimmung) des Gartendenkmalpflegers des Senats.

Dem Planentwurf vom 19.6.13 hat der Gartendenkmalpfleger noch nicht zugestimmt.
Das wäre auch überhaupt nicht zu verstehen, angesichts der von Latz + Partner vorgesehenen Verhunzungen und Zerstörungen des Gartendenkmals.

Offene Fragen:

Wird der Gartendenkmalpfleger die Zerstörung der Gartenhöfe  nicht zulassen?

Der Plan macht sie zu Durchgangsverkehrsflächen. Die vorhandenen Begrenzungen durch Hainbuchenhecken sind einfach weggeplant. Die erhaltenen Beete und Wasserbecken (wenn auch zugewachsen) werden im Plan zu wassergebundener Decke oder Pflaster. Dort könnten Blumenbeete neu entstehen. Von Eltern wurde  dort ein „Duftgarten“ gewünscht. Die Bürgerparkgruppe will ihn pflegen.

Die Regenschutzhalle  am östlichen Gartenhof würde funktionslos, weil ihr Dach nun regendurchlässig sein soll. Die vorhandenen Stützgerüste, an denen Kletterpflanze hochranken können, sind weggeplant, ebenso die quadratischen Beete zur Pflanzung von Stauden und Kletterpflanzen.
Die BürgerparkgruppeMoabit hat angeboten, die Beete und Kletterpflanzen zu pflegen. Nimmt der Gartendenkmalpfleger ihre Angebote ernst und widerspricht er der Zerstörung der Gartenhöfe? Was sagt er zu den Vorschlägen zur Nutzung und Wiederbelebung der Gartenhöfe von Bürgergruppen?

Wird der Gartendenkmalpfleger die Platzierung von Sitzkieseln (Latz-Haufen) an vier Standorten verhindern?

Der Plan zeigt sechs Latzhaufen an vier Standorten. Mit dem Gartendenkmal sind sie nicht zu vereinbaren. Wenn man sie als „Spielgerät“ definiert, dann könnte man sie noch in der Nähe der „Spiellandschaft“ akzeptieren. Aber nicht gegenüber der Einmündung Lübecker Straße und an der Stromstraße.

Wird der Gartendenkmalpfleger die Wegplanung der Alverdes’schen Banknischen verhindern (Pflegebereiche Nr. 1 und 2 der Bürgerparkgruppe) ?

Die Bürgerparkgruppe pflegt schon jetzt im Vorgriff die Banknischen, um das Gartendenkmal zu schützen. Die Wegplanung wurde ursprünglich mit der notwendigen Pflegeleichtigkeit des neuen Parks begründet. Da die Pflege durch die Bürgerparkgruppe übernommen wird, spricht alles für die Erhaltung der Banknischen mit blühenden Beeten im Vordergrund. Durch das Pflegeangebot der Bürgerparkgruppe hat die Gartendenkmalpflege die Chance, vorhandene Denkmalsubstanz zu erhalten (was bei der Wettbewerbsausschreibung  im Jahr 2010 nicht im Blick der Verwaltung war).

Wird der Gartendenkmalpfleger die unnötige neue Wegegestaltung verhindern?

Die breiten asphaltierten Wege („parallel“ zur Turmstraße) gehen auf Kosten von grüner Bodenvegetation, der Knöterich-Pergola, von  Büschen und Bäumen.

Das ist vielleicht kein Thema für den Gartendenkmalschützer. Denkmalthema aber ist, dass mit der neuen Wegegestaltung die Konzeption der Alverdes’schen Anlage zerstört wird (um Straßenbaumaßnahmen zu rechtfertigen).  Thema für den Gartendenkmalpfleger müsste ebenfalls sein, dass die Gartenhöfe auch durch die neue irrwitzige Wegeführung zerstört werden. Die in den ehemaligen Gartenhöfen  jetzt vorgesehenen Spiele für Erwachsene (Boule, Kletterklötze) könnten besser die Spiellandschaft im Osten ergänzen.